vom 16. Mai 2017 (Betreibung Nr. 3.________) – mit welchen er in den Rechtsöffnungsverfahren zur Einreichung einer Stellungnahme eingeladen wurde – und die in den erwähnten Betreibungsverfahren erfolgten Rechtsöffnungsentscheide tatsächlich erhalten hat. Es stellt sich die Frage, ob bereits vor der gescheiterten Zustellung der erwähnten Dokumente des Regionalgerichts Bern-Mittelland ein Prozessrechtsverhältnis bestanden hat. Das Prozessrechtsverhältnis könnte insbesondere durch die Briefe der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 28. März 2017 betreffend «Rückzug Rechtsvorschlag» in den Betreibungen Nrn.