9.4. Für den Fall eines vergeblichen Zustellungsversuchs schlägt das Bundesgericht als Alternative zur ordentlichen Zustellung vor, Indizien zu schaffen, welche auf effektiven Zugang schliessen lassen, wie «Nachhaken durch Fax, Sendung mit gewöhnlicher Post, Aktennotiz betreffend Telefonate mit dem Schuldner, Verkehr per E-Mail sowie Publikationen gemäss Art. 36 VwVG» (Urteil des Bundesgerichts 5A_172/2009 E. 5).