4 9. 9.1. Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer die Rechtsöffnungsentscheide in den vom Kanton Bern eingeleiteten Betreibungsverfahren Nrn. 2.________, 1.________ sowie 3.________ ordnungsgemäss zugestellt worden sind. Ist dies der Fall, kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibungen verlangen (Art. 79 zweiter Satz SchKG).