6.3. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern informierte die Aufsichtsbehörde am 23. November 2017 telefonisch darüber, dass sie am 28. März 2017 in den Betreibungsverfahren Nrn. 1.________ und 2.________ zwei Briefe betreffend «Rückzug Rechtsvorschlag» per B-Post an den Beschwerdeführer gesandt habe. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern übermittelte diese Briefe der Aufsichtsbehörde per E- Mail. Mit Verfügung vom 24. November 2017 wurde je eine Kopie dieser Briefe den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt. Es erfolgte keine Reaktion. II.