4. Am 5. August 2017 gelangte der Beschwerdeführer an die Aufsichtsbehörde und beschwerte sich gegen diese Pfändungsankündigungen (Verfahren ABS 17 268, ABS 17 269, ABS 17 270, ABS 17 271, ABS 17 272). Er beantragte deren Aufhebung sowie die Feststellung der Nichtigkeit der Rechtsöffnungsentscheide des Regionalgerichts und der Verfügungen der K.________ AG, mit welchen diese die Rechtsvorschläge des Beschwerdeführers beseitigt hatte. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der aufschiebenden Wirkung und verlangte eine Parteientschädigung von je CHF 50.00 in den Beschwerdeverfahren.