Stellt der Krankenversicherer seine Verfügung mit A-Post Plus zu und legt er den entsprechenden «Track & Trace»-Auszug dem Betreibungsamt vor, aus dem die Zustellung an den Schuldner ersichtlich ist, so ist daraus im Sinne eines Indizes auf die ordnungsgemässe Zustellung zu schliessen. Eines weitergehenden Nachweises bedarf das Betreibungsamt nicht. Es liegt alsdann am Schuldner, sich gegen die Fortsetzung der Betreibung zu wehren, wenn er geltend machen will, die fragliche Verfügung nicht erhalten zu haben (Urteil des Bundesgerichts 5A_547/2015 vom 4. Juli 2016 E. 2.5).