Die Gläubigerin habe mit Verfügung vom 13. Februar 2017 den Rechtsvorschlag erfolgreich beseitigt. Es sei keine Einsprache erhoben worden, womit der Zahlungsbefehl rechtskräftig sei und die Gläubigerin zu Recht das Fortsetzungsbegehren gestellt habe. Die in der Folge angekündigte und vollzogene Pfändung sei rechtmässig erfolgt.