Die Beschwerdeführerin erhob am 9. Februar 2017 Rechtsvorschlag. 1.2 Mit Verfügung vom 13. Februar 2017 hob die Gläubigerin den Rechtsvorschlag über den Betrag von CHF 640.75 auf und hielt fest, dass die Beschwerdeführerin den Betrag von CHF 479.60 zuzüglich Mahnspesen von CHF 50.00 und Zins von CHF 7.85 sowie Betreibungsspesen von CHF 53.30 schulde. Die Verfügung wurde am 13. Februar 2013 mittels A-Post-Plus an die Beschwerdeführerin versandt (vgl. Postborderau vom 13. Februar 2017). 1.3 Die Beschwerdeführerin leistete eine Teilzahlung in der Höhe von CHF 112.75 (vgl. Schreiben