8 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 7. Juli 2017 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger