Urteil 5A_843/2016 vom 31. Januar 2017 E. 4.4, betreffend Zustellung eines Zahlungsbefehls). Bei der Kenntnisnahme einer Pfändungsankündigung ist zu berücksichtigen, ob der angezeigte Pfändungstermin bereits verstrichen ist, ohne dass eine Pfändung in Anwesenheit des Schuldners stattgefunden hat (Urteil des Bundesgerichts 5A_837/2016 vom 6. März 2017 E. 3.1; BGE 115 III 41 E. 1 S. 43 f.). Der Beschwerdeführer hatte vom Zahlungsbefehl zweifellos Kenntnis, erhob er doch am Tag der Zustellung desselben, d.h. am 28. Juli 2016, Rechtsvorschlag und konnte damit seine Rechte wahren.