5 stellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erhoben hat und das Regionalgericht Bern-Mittelland diesen Rechtsvorschlag mit Entscheid vom 3. Januar 2017 beseitigt hat, indem es dem Gläubiger die definitive Rechtsöffnung für die betriebene Forderung erteilt hat. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach Art. 17 SchKG kann die materielle Begründetheit der in Betreibung gesetzten Forderung nicht überprüft werden.