Entscheidend für die Frage der Anwendbarkeit von Art. 6 Ziff. 1 EMRK im Vollstreckungsverfahren ist mithin, ob dort noch über die Begründetheit der zu vollstreckenden Forderung entschieden wird oder nicht (BGE 141 I 97 E. 5.1). Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) definiert den Begriff des Vollstreckungsverfahrens letztlich konventions-autonom und lässt nicht alle Verfahren, welche vom nationalen Recht als Vollstreckungsverfahren bezeichnet werden, als solche gelten (Entscheid Nr. 28977/95 der EKMR Krone-Verlag GmbH und Mediaprint Anzeigen GmbH & Co KG gegen Österreich vom 21. Mai 1997