KG gegen Österreich vom 21. Mai 1997 E. 1b). Die EKMR hat inhaltlich dieselbe Aussage gemacht, als sie ausführte, Art. 6 Ziff. 1 EMRK finde keine Anwendung auf Verfahren, in welchen nicht über den dem Streit zugrunde liegenden Anspruch entschieden werde (Entscheid Nr. 18623/91 der EKMR Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG gegen Österreich