3. Die Beschwerde wurde am 23. Mai 2017 vom Betreibungsamt Bern-Mittelland an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen weitergeleitet. 4. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 9. Juni 2017 (am selben Tag persönlich überbracht) an das Obergericht des Kantons Bern hielt der Beschwerdeführer fest, dass 2 er auf seiner Beschwerde in der Sache Betreibungs-Nr.________ vom 16. Mai 2017 und Betreibungs-Nr.________ vom 22. Mai 2017 über einen Gesamtbetrag von CHF 930.55 bestehe und eine mündliche Anhörung verlange.