des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, dem Gläubiger die definitive Rechtsöffnung für die Beträge von CHF 262.45 für Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2014 nebst Zins zu 3% seit 11.06.2016 sowie für CHF 13.05 für nicht verbuchten Verzugszins. Dieser Entscheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. Januar 2017 zugestellt und ist vollstreckbar. 1.3 Die Pfändungsankündigung in der Betreibung Nr.________ bzw. der Pfändungsgruppe Nr.________ datiert vom 16. Mai 2017. Am 22. Mai 2017 erschien der Beschwerdeführer zum Pfändungsvollzug auf dem Amt, verweigerte aber die Auskunftserteilung sowie die Unterschrift.