1. 1.1 Dem Schuldner A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wurde in der Betreibung Nr.________ des Betreibungsamtes Bern Mittelland am 28. Juli 2016 der Zahlungsbefehl zugestellt. Gleichentags erhob der Beschwerdeführer Rechtsvorschlag. 1.2 Mit Entscheid vom 3. Januar 2017 erteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland in der Betreibung Nr.________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, dem Gläubiger die definitive Rechtsöffnung für die Beträge von CHF 262.45 für Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2014 nebst Zins zu 3% seit 11.06.2016 sowie für CHF 13.05 für nicht verbuchten Verzugszins.