2 zeichnisses Folgendes verfügt: «Zurzeit ist gemäss Grundbuchamt die Anmeldung zum Eintrag eines gesetzlichen Pfandrechts hängig. Unter dem Vorbehalt, dass die Forderung aufgrund der Grundbuchanmeldung vom 22.03.2017 als nachrangig gesicherte Grundpfandverschreibung durch das Grundbuchamt eingetragen wird, wird die Forderung (der Einwohnergemeinde A.________) im 6. Rang zugelassen. Ohne diese Eintragung fällt die Forderung aus dem Lastenverzeichnis. Die Forderung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Pfandrecht und Grundstück.