Besetzung Oberrichter Studiger (Präsident), Oberrichter Hurni und Oberrichterin Grütter Gerichtsschreiberin Miescher Verfahrensbeteiligte Einwohnergemeinde A.________ Beschwerdeführerin gegen Betreibungsamt S.________ Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: Es steht dem Betreibungsamt bei der Erstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu, die angemeldeten Ansprüche oder solche, die sich aus dem Grundbuch ergeben, zu überprüfen oder abzuändern (E. 7 – 10).