1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist bzw. soweit sie nicht gegenstandslos wurde. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf CHF 300.00 bestimmt und dem Beschwerdeführer zur Zahlung auferlegt. Ihm ist hierfür separat Rechnung zu stellen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Betreibungs- und Konkursamt Seeland (mitsamt einer Kopie der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 15. Mai 2017, inkl. Beilagen)