8. Mit Rechtsbegehren 4 beantragt der Beschwerdeführer, das Betreibungsamt habe die Gesuche um Bewilligung von Teilzahlungen neu zu bearbeiten. Er begründet dies damit, dass die bisher erteilten Bewilligungen nichtig seien (pag. 7). Da dies, wie oben gezeigt (E. 4), keineswegs der Fall ist, ist der Antrag abzuweisen. V. Kosten 9. Die Verfahren vor den kantonalen Aufsichtsbehörden sind grundsätzlich kostenlos. Bei böswilliger oder mutwilliger Prozessführung können einer Partei oder ihrem