123 Abs. 1 SchKG). Da sie bereits geleistet wurde, braucht sie in der Bewilligung nicht mehr aufgeführt zu werden. Raten 2-12 sind sodann jeweils am 20. des Monats, von Mai 2017 bis März 2018, zu leisten. Die 13. Rate (Saldozahlung; vom Betreibungsamt missverständlich mit CHF 0.00 bezeichnet, wobei der Sinn angesichts der Beträge und des Zinsenlaufs klar ist) wird schliesslich am 20. April 2018 zu begleichen sein.