5 4.5 Wenn der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang ausführt, ihm stünde eine Frist von einem Monat zu, um das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen zu stellen, so verkennt er den Ablauf des Verwertungsverfahrens. Zwar darf die Grundstücksversteigerung frühestens einen Monat (und muss spätestens drei Monate) nach Eingang des Verwertungsbegehrens erfolgen (Art. 133 Abs. 1 SchKG).