Das Betreibungsamt reichte die verlangten Unterlagen am 5. Mai 2017 ein (pag. 15). 2.4 Der Beschwerdeführer teilte am 15. Mai 2017 mit, dass er an den gestellten Anträgen festhalte. Seine Beschwerde sei weder bös- noch mutwillig (pag. 21 ff.). II. Beschwerde gegen die Mitteilung der Verwertungsbegehren (Rechtsbegehren 1)