Der Mitteilung war je eine «Aufforderung mit Einzahlungsschein» über die erwähnten Beträge beigefügt (BB 8 und 9). 1.4 Gemäss eigenen Angaben überwies der Beschwerdeführer den Betrag von total CHF 4‘700.00 fristgerecht (pag. 5 unten). 1.5 Am 20. April 2017 gelangte der Beschwerdeführer per E-Mail an das Betreibungsamt. Er ersuchte um Bewilligung von dreizehn Teilzahlungen im Sinne von Art. 123 SchKG (BB 3 und 4). Im nicht eingereichten Attachment schilderte er offenbar seine Einkommenssituation.