Am 31. März 2017 teilte das Betreibungsamt dem Beschwerdeführer den Eingang der Verwertungsbegehren mit. Es informierte, dass die zwei Forderungen in je 12 Teilzahlungen (11 Raten plus eine Saldozahlung) abbezahlt werden könnten. Die jeweils ersten Raten (in der Höhe von CHF 3‘500.00 bzw. CHF 1‘200.00) müssten dabei bis spätestens am 17. April 2017 beim Betreibungsamt eintreffen, andernfalls die Steigerung angesetzt werde (Beschwerdebeilage [BB] 1-2). Der Mitteilung war je eine «Aufforderung mit Einzahlungsschein» über die erwähnten Beträge beigefügt (BB 8 und 9).