4 lungsbefehl auf dem Betreibungsamt abzuholen. Nachdem die Beschwerdeführerin nicht darauf reagiert habe, sei am 8. September 2016 der Auftrag zur Zustellung an die Ortspolizei Nidau erfolgt (VB 3). Die Polizei habe am 15. November, am 30. November und am 1. Dezember 2016 erfolglos versucht, den Zahlungsbefehl zuzustellen. Am 7. Dezember 2016 sei der Zahlungsbefehl mit einer Begleitnotiz an die Dienststelle retourniert worden (VB 4).