12. Das Betreibungsamt führt in seiner Vernehmlassung aus, die Poststelle Nidau habe erfolglos versucht, den Zahlungsbefehl zuzustellen, weshalb der Beschwerdeführerin mittels Abholzettel eine Frist bis am 18. August 2016 angesetzt worden sei, um den Zahlungsbefehl bei der Poststelle abzuholen (VB 2). Nach der Retournierung des Zahlungsbefehls an die Dienststelle seien zwei Zustellversuche (am 25. August 2016 um 10:15 Uhr und am 30. August 2016 um 11:45 Uhr) durch den zuständigen Betreibungsweibel erfolgt. Bei beiden Zustellversuchen sei ein grüner Steckzettel «Vorladung» im Briefkasten hinterlassen worden, mit der Aufforderung, den Zah-