___ habe sich wohl nicht zu Hause befunden, ansonsten hätte er die Türe geöffnet. Die Beschwerdeführerin habe auch nie eine Nachricht vorgefunden. Das Betreibungsamt habe Kenntnis davon gehabt, dass Herr E.________ tagsüber nicht immer zu Hause gewesen sei, telefonisch oder am Abend oder Wochenende habe er aber praktisch immer erreicht werden können. Herr F.________, welcher früher bei der Polizei gearbeitet habe, habe auch seine Mobiltelefonnummer besessen und ihn jeweils angerufen und mitgeteilt, wenn ein Zahlungsbefehl abzuholen gewesen sei. Herr E.________ habe die Zahlungsbefehle dann immer sofort abgeholt.