Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG)  Voraussetzungen der Zustellung eines Zahlungsbefehls durch öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 66 Abs. 4 SchKG (E. 10)  Die öffentliche Bekanntmachung begründet die unwiderlegbare Vermutung, dass der Schuldner am Tag der Publikation vom Inhalt der veröffentlichten Urkunde Kenntnis genommen hat (E. 15) Erwägungen: