7 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 20. März 2017 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger