5 genschaft optimal vorbereitet worden. Gleichzeitig sei dem Ehepaar D.________ mitgeteilt worden, dass es trotz Räumung nicht aus seinen vertraglichen Verpflichtungen entlassen sei. Damit seien allfällige Ansprüche gegen das Ehepaar D.________ wegen möglicher Verletzung der Kaufsverpflichtung unmissverständlich vorbehalten worden. Wie diese Ansprüche geltend gemacht würden – ob durch das Amt selbst oder später durch einen allfälligen Abtretungsgläubiger – sei noch offen.