2. Eventuell sei der Entscheid des Beschwerdegegners vom 21. Dezember 2016 aufzuheben, und der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, namens der C.________ AG in Liq. in den Kaufrechtsvertrag mit Kaufsverpflichtung vom 29. November 2013 einzutreten. Weiter habe der Beschwerdegegner dem Ehepaar D.________ Frist zur Erfüllung des Kaufrechtsvertrages mit Kaufsverpflichtung anzusetzen, und es sei nach unbenütztem Ablauf der Frist unverzüglich zu erklären, dass die Konkursmasse auf die nachträgliche Leistung verzichte und Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlange (Art. 107 Abs. 2 OR).