Weiter sei dem Ehepaar D.________ Frist zur Erfüllung des Kaufrechtsvertrages mit Kaufsverpflichtung anzusetzen, und es sei nach unbenütztem Ablauf der Frist unverzüglich zu erklären, dass die Konkursmasse auf die nachträgliche Leistung verzichte und Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlange (Art. 107 Abs. 2 OR).