8. 8.1 Mit Eingabe vom 9. Januar 2017 (Postaufgabe am 10. Januar 2017) gelangte die Beschwerdeführerin an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Sie stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Beschwerdegegners vom 21. Dezember 2016 (sei) aufzuheben, und es sei zu entscheiden, dass die Konkursmasse der C.________ AG in den Kaufrechtsvertrag mit Kaufsverpflichtung vom 29. November 2013 mit Herrn und Frau D.________ eintritt, und dies sei dem Ehepaar D.________ zu eröffnen.