7. Ebenfalls am 21. Dezember 2016 teilte das Konkursamt dem Ehepaar D.________ mit, dass im Inventar folgender Anspruch aufgenommen werde: Ansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe aus dem Kaufrechtsvertrag mit Kaufsverpflichtung vom 29.11.2013, abgeschlossen zwischen der C.________ AG und F.________ / G.________. 2 Weiter führte das Konkursamt aus, das Ehepaar D.________ sei nicht aus den vertraglichen Verpflichtungen entlassen (BB 1.2).