4. Das Ehepaar D.________ nahm seine Kaufsverpflichtung bis am 30. November 2016 nicht wahr. Es informierte das Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Konkursamt), darüber, dass es nicht kaufen werde (vgl. BB 1.2). 5. Die A.________ Genossenschaft (Bank) (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ist Grundpfandgläubigerin des Grundstückes E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________. Sie wurde für den Betrag von CHF 839‘916.45 im Lastenverzeichnis kolloziert (BB 4).