Würde diese Beschwerde wider Erwarten nicht gutgeheissen werden, bedeute dies eine Aushebelung des zivilrechtlich festgelegten Retentionsrechtes. Es könne nicht sein, dass weder das Konkursamt Emmental- Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, noch das Betreibungsamt Em- mental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, für die Verwertung zuständig seien, obwohl die Schuldnerin in Liquidation ihren Sitz in E.________ habe.