3. Am 21. Oktober 2015 beantragte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, die Einleitung einer Betreibung auf Pfandverwertung gegen die Schuldnerin in Liquidation, um das von ihr im Konkursverfahren der Schuldnerin in Liquidation angemeldete Retentionsrecht an den im Eigentum der C.________ AG (Inventarpositionen 19-22) befindlichen Fahrzeugen durchzusetzen. Das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, wies das Betreibungsbegehren damals mit Verfügung vom 23. Oktober 2015 ab.