2 eine Herausgabe der vindizierten Gegenstände haben Sie sich daher an den Pfandansprecher (Retentionsgläubiger) A.________ AG zu wenden. Die Konkursverwaltung befasst sich mit dieser Auseinandersetzung nicht. Sie ist mit dieser Mitteilung jeglicher Verantwortung entbunden. Das Konkursinventar wurde nicht angefochten.