Eigentumsansprachen geltend macht. Das Konkursamt Emmental- Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, hat diese Ansprachen anerkannt und im Inventar folgenden Hinweis angebracht (Vernehmlassungsbeilage [VB] 3): Die Vermieterin A.________ AG, beansprucht jedoch an diesen Gegenständen das gesetzliche Retentionsrecht gem. Art. 268 OR. Art. 53 der Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV) bestimmt, dass bei Konkurrenz von Pfand- mit anerkannten Eigentumsansprachen ein allfälliger Streit zwischen dem Vindikanten und dem Pfandansprecher ausserhalb des Konkursverfahrens ausgetragen werden muss. Für