1. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 1. Dezember 2014 wurde über die D.________ AG (Schuldnerin) mit Wirkung ab 1. Dezember 2014 der Konkurs eröffnet. Das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental- Oberaargau, erstellte in der Folge das Inventar und den Kollokationsplan. Gemäss dem Kollokationsplan wurde eine retentionsgesicherte Forderung der A.________ AG (Beschwerdeführerin) für ausstehenden Mietzins, Nebenkosten sowie Instandstellungs- und Räumungskosten im Betrag von total CHF 1‘154‘878.80 (teilweise bedingt) kolloziert. Als Retentionsgegenstände wurden die Konkursinventarpositionen Nrn.