10. Das betreibungs- und konkursrechtliche Beschwerdeverfahren ist kostenlos (Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 sowie Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). 4 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Dieser Entscheid ist kostenlos und zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Gläubiger - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 2. Mai 2017 Im Namen der Aufsichtsbehörde Der Präsident: