4. Das Betreibungsamt ist ohne eigene materielle Kognition (also ohne Befugnis, den Arrestgrund, die Arrestforderung oder den Arrestgegenstand zu überprüfen) für den raschen Vollzug des Arrestbefehls besorgt (AMONN/WALTHER, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, Bern 2013, § 51 N 49).