Gestützt auf diese richterliche Anordnung vollzog das Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland, den Arrest. Mit Schreiben vom 1. März 2017 zeigte das Amt der B.________AG die Verarrestierung des Lohnes an, verbunden mit der Aufforderung, monatlich denjenigen Betrag an das Betreibungsamt zu überweisen, welcher das vorläufige Existenzmininmum von Fr. 1'200.-- (Grundbetrag) übersteigt. Gleichentags wurde der Schuldner aufgefordert, Angaben zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten zum machen. Der Schuldner reagierte nicht.