17. Vorliegend trifft es zwar zu, dass die Beschwerdeführerin zufolge Legalzession einen Rückerstattungsanspruch gegenüber der Ausgleichskasse des Kantons Bern hatte. Der nun gegenüber der Konkursverwaltung geltend gemachte Rückerstattungsanspruch bzw. der Antrag um Auszahlung des Betrags von CHF 50‘390.00 wurde vom Konkursamt abgelehnt, weil es der Ansicht ist, dass der Anspruch eine Konkursforderung darstellt. Gemäss den Ausführungen des Konkursamtes in seiner Verfügung bzw. Vernehmlassung vom 21. April 2017 bestehen sodann