13. Vorliegend geht aus der Berechnung der Ergänzungsleistungen der Ausgleichskasse vom 7. November 2016 hervor, dass dem Verstorbenen pro Jahr CHF 66‘576.00 als Ausgaben für den Heimaufenthalt angerechnet wurden. Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin für diese Kosten Vorschusszahlungen zugunsten des Verstorbenen erbracht hat.