4 anrechenbaren Ausgaben sowie zu den berechneten Ergänzungsleistungen gesetzt, ergebe dies den von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Betrag von CHF 50‘390.00. 8. Mit Verfügung vom 11. Mai 2017 wurde eine Kopie der Stellungnahme dem Konkursamt zugestellt. Das Amt erklärte mit Schreiben vom 18. Mai 2017, an seiner Vernehmlassung und seiner Verfügung vom 21. April 2017 vollumfänglich festzuhalten.