Der Verfügung bzw. der Berechnung der Ausgleichskasse des Kantons Bern vom 7. November 2017 sei zu entnehmen, dass dem Verstorbenen jährliche Kosten im Umfang von CHF 66‘576.00 für die fürsorgerische Unterbringung zuerkannt worden seien. Ihm seien Ergänzungsleistungen von jährlich CHF 58‘556.00 zugesprochen worden. Würden die Auslagen für die fürsorgerische Unterbringung ins Verhältnis zu den gesamten