Ausserdem habe die Ausgleichskasse am 3. März 2017 eine Forderung in der Höhe von CHF 9‘318.00 für «zuviel bezogene Ergänzungsleistungen» im Konkursverfahren eingegeben. Der vermeintliche Anspruch der Beschwerdeführerin dürfte somit ohnehin nicht in der von ihr geltend gemachten Höhe bestehen.