3 Ergänzungsleistungen auf das Privatkonto von B.________ sel. bei der Bank EEK weitergeleitet habe. Die Bank EEK habe nach der Konkurseröffnung die Saldierung des Kontos von B.________ sel. vorgenommen und als Drittschuldnerin das (Bank- )Guthaben zu Recht dem Konkursamt ausbezahlt. Der vorliegende Fall sei somit nicht identisch mit der Situation, in der ein Drittschuldner in Unkenntnis einer vom Konkursiten vorgenommenen Zession direkt an die Konkursmasse leiste.